Steuerermäßigung für energiesparende Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

Sie werden, was ich sehr hoffe, bereits seit einigen Tagen auf das monatliche Editorial warten. Die Verzögerung hat mehrere Gründe, auf die ich nachstehend eingehe.

Nach einer mehrtägigen Marathonsitzung hat sich die Ampel auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das auf – 16 Seiten dokumentiert – seit der Veröffentlichung von vielen wegen der innewohnenden Unverbindlichkeit kritisiert wird.
Dass sich diese Art der Politik fortsetzt, zeigte die Ampel mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, mit dem gemäß § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen für einen befristeten Zeitraum durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld geschaffen worden ist.

Aus aktuellem Beratungsanlass informieren wir Sie im Editorial April 2023 deshalb zum Thema „Steuerermäßigung für energiesparende Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden“

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater