Verfassungswidrigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen

Verehrte/r Leser/innen meine monatlichen Editorials, Sie werden sich sicherlich gewundert haben, warum das Editorial Juni 2018 nicht, wie gewohnt, rechtzeitig zum Monatsanfang erscheint.

Der Grund liegt in der seit 25.5.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung und den damit verbundenen Anforderungen (Informationsschreiben an Sie als Abonnent dieser Editorials, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen), die notwendig zu erfüllen waren.
Ich freue mich, Ihnen die künftigen Ausgaben wieder zur gewohnten Zeit liefern zu können.

Zur “Belohnung“ für das lange Warten habe ich für dieses Editorial eine äußerst positive Ent- scheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Thema ausgesucht.

 

 Editorial Juni 2018